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Hilfe bei Errichtung eines Holzschuppens - Dienstgebereigenschaft

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6515/14/2016 Heft 6515 v. 15.9.2016

ASVG: § 4 Abs 2, § 35

Als Dienstgeber nach § 35 Abs 1 ASVG gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird, in dem der Dienstnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, auch wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer durch Mittelspersonen in Dienst genommen hat oder ihn ganz oder teilweise auf Leistungen Dritter an Stelle des Entgelts verweist.

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