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Verfall von Ansprüchen nach dem KV-Baugewerbe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6515/11/2016 Heft 6515 v. 15.9.2016

KV-Bauindustrie und Baugewerbe: § 14 Abs 3

OLG Wien 27. 4. 2016, 7 Ra 26/16v

Gemäß § 14 Abs 3 des KV für Bauindustrie und Baugewerbe sind Forderungen jeglicher Art nach Lösung des Arbeitsverhältnisses spätestens binnen 3 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Lösung, bei sonstigem Erlöschen beim Arbeitgeber geltend zu machen. Bei Ablehnung des Anspruchs durch den Dienstgeber verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von 8 Wochen nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.

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