KV für Angestellte der Chemischen Industrie: § 19
OLG Wien 24. 6. 2016, 9 Ra 33/16p
Der Kläger war bei einem pharmazeutischen Unternehmen als Chemieverfahrenstechniker im Bereich Produktion (Feinfraktionierung) beschäftigt. Anzuwenden ist der Kollektivvertrag für Angestellte in der Chemischen Industrie. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung von Entgeltdifferenzen, da er seiner Ansicht nach statt in Verwendungsgruppe II in die Verwendungsgruppe III des KV eingestuft hätte werden müssen.