Die Sozialpartner haben seit Längerem darüber verhandelt, wie man Nachzahlungen und Strafen verhindern kann, die drohen, wenn die GKK im Zuge einer Prüfung zur Ansicht kommt, es liege Scheinselbstständigkeit vor. Sämtliche GKK, die SVA und die SVB werden künftig in bestimmten Fällen anhand eines Fragebogens bereits bei der Anmeldung gemeinsam festlegen, ob ein Dienstverhältnis oder tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Die Prüfung soll bei neuen Selbstständigen und bestimmten freien Gewerben erfolgen, eine genaue Liste muss aber erst erarbeitet werden. Weitere Infos siehe unter http://tinyurl.com/Sozialpartnereinigung ( Quelle: www.derstandard.at , 1. 9. 2016)