ArbVG: § 106
ZPO: § 190 Abs 1
Hat ein Arbeitnehmer seine Entlassung mit Klage gemäß § 106 ArbVG angefochten und gleichzeitig mit einer weiteren Klage beendigungsabhängige Ansprüche (ua Kündigungsentschädigung, Abfertigung Alt) geltend gemacht, ist das Verfahren über die beendigungsabhängigen Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie bis zum Abschluss des Anfechtungsverfahrens zu unterbrechen.