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Kündigung bei Anspruch auf Korridorpension - keine Sozialwidrigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6514/9/2016 Heft 6514 v. 8.9.2016

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OGH 17. 8. 2016, 8 ObA 46/16x

Der OGH hat bereits mehrfach klargestellt, dass bei Erreichen des Regelpensionsalters und Anspruch auf Regelpension der Kündigungsschutz zwar nicht generell und jedenfalls auszuschließen ist, dass aber bei der Prüfung der Interessenbeeinträchtigung iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ein strenger Maßstab anzulegen ist. Einerseits ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die mit jeder Pensionierung verbundenen Einkommenseinbußen toleriert; andererseits darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Kündigung bei Erreichen des Regelpensionsalters für den Arbeitnehmer nicht unvorhersehbar ist (vgl OGH 20. 10. 2004, 8 ObA 53/04h, ARD 5557/13/2005).

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