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Kündigung: Verständigung des Betriebsrates bei Arbeitskräfteüberlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6514/7/2016 Heft 6514 v. 8.9.2016

ArbVG: § 105 Abs 1

OLG Wien 27. 4. 2016, 9 Ra 97/15y

Gemäß § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsrat zu verständigen, der innerhalb einer Woche hierzu Stellung nehmen kann.

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