ArbVG: § 105 Abs 1
OLG Wien 27. 4. 2016, 9 Ra 97/15y
Gemäß § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsrat zu verständigen, der innerhalb einer Woche hierzu Stellung nehmen kann.
ArbVG: § 105 Abs 1
OLG Wien 27. 4. 2016, 9 Ra 97/15y
Gemäß § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsrat zu verständigen, der innerhalb einer Woche hierzu Stellung nehmen kann.