Wr VBO: § 42 Abs 2 Z 2
OGH 24. 5. 2016, 8 ObA 35/16d
Im vorliegenden Fall war strittig, ob im Fall eines Vertragsbediensteten der Kündigungsgrund nach § 42 Abs 2 Z 2 Wr VBO gegeben ist, dh, ob er für die Erfüllung seiner Dienstpflichten gesundheitlich ungeeignet ist.