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BFG: Auszahlung nicht regelmäßig wiederkehrender Bezüge zwischen 1. und 15. Jänner

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6511/15/2016 Heft 6511 v. 19.8.2016

EStG: § 77 Abs 5, § 79

Die Lohnsteuer für nicht regelmäßig wiederkehrende Bezüge, die in der Zeit vom 1. Jänner bis 15. Jänner ausbezahlt werden, ist als Lohnsteuer für das Vorjahr auszuweisen und gilt als im Vorjahr zugeflossen.

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