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Konsum von Zeitausgleich trotz Überstundenpauschale

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6511/11/2016 Heft 6511 v. 19.8.2016

UrlG: § 4, § 10

OLG Wien 28. 4. 2016, 10 Ra 32/16y

Der Kläger begehrt die Zahlung einer Urlaubsersatzleistung für 6,17 Arbeitstage. Entgegen den Behauptungen des Arbeitgebers habe er an den betreffenden Tagen keinen Urlaub, sondern Zeitausgleich konsumiert.

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