Wird ein Vereinsfest geplant, sind meist die Vereinsmitglieder und auch deren Familienangehörige bereit, bei der jeweiligen Veranstaltung tätig zu werden und mitzuhelfen. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, wie solche Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu beurteilen sind und ob diese als Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden müssen. Ein neues Merkblatt von Sozialversicherung und Finanzministerium schafft Klarheit und zieht eindeutige Grenzen zwischen nicht meldepflichtigen Tätigkeiten und Dienstverhältnissen. Wirte, die in Vereinsfeste eingebunden sind, müssen beachten, dass Vereinshelfer, die direkt für sie tätig sind, vom Wirt anzumelden sind und von einem Dienstverhältnis auszugehen ist. Zum Merkblatt siehe unter http://tinyurl.com/Merkblatt-Vereinsfeste