Der Begutachtungsentwurf zur EO-Novelle 2016 (226/ME NR 25. GP) sieht ua bei der Forderungsexekution vor, dass bei der Zusammenrechnung von Bezügen der Fall ausdrücklich geregelt werden soll, dass die Bezüge gering sind und aus keinem von ihnen allein der unpfändbare Grundbetrag gedeckt werden kann. Weiters soll der Kostenersatz für Drittschuldnererklärungen erhöht werden, wobei die Erhöhung auf Basis des Verbraucherpreisindex erfolgen soll. Dass es sich beim Kostenersatz für Drittschuldnererklärungen um keine umsatzsteuerbare Leistung handelt, soll ebenfalls berücksichtigt werden. Über den weiteren Gesetzwerdungsprozess wird in der Zeitschrift ARD berichtet werden.