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Tankstellenpächter: Ursächlichkeit für Zuführung neuer Kunden

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaARD 6510/9/2016 Heft 6510 v. 11.8.2016

HVertrG: § 24

OGH 26. 4. 2016, 6 Ob 54/16h

Voraussetzung für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters (hier: Tankstellenpächter) nach § 24 HVertrG ist ua, dass er "dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat". Um einen "neuen" Kunden iSd § 24 Abs 1 Z 1 HVertrG handelt es sich dann, wenn der Unternehmer mit diesem Kunden zu Beginn des Handelsvertreterverhältnisses noch nicht in Geschäftsbeziehung gestanden ist. Für den Ausgleichsanspruch ist daher entscheidend, ob es sich um für den Unternehmer neue Kunden handelt. Hat der Kunde zuvor schon regelmäßig bei (anderen) Tankstellen desselben Mineralölunternehmens getankt, dann handelt es sich bei diesem Kunden nicht um einen "neuen" Kunden.

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