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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern ab Juli 2016

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6507/1/2016 Heft 6507 v. 21.7.2016

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum von 1. 7. 2016 bis 31. 12. 2016 8,58 % (bislang: 9,08 %). Soweit der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich ist, hat er nur die in § 1000 Abs 1 ABGB bestimmten Zinsen in Höhe von 4 % zu entrichten. Im Fall von Forderungen aus vor dem 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Zinssatz bei 7,38 % (§ 352 UGB idF vor ZVG iVm § 906 Abs 25 UGB).

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