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Risak, Anm zu DRdA 2016/185

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6506/18/2016 Heft 6506 v. 14.7.2016

Zu OGH 9 ObA 30/15z, ARD 6461/6/2015: Der Anspruch auf eine vereinbarte Überstundenpauschale ruht während einer Elternteilzeit nach dem MSchG bzw dem VKG. Leistet der Dienstnehmer während der Elternteilzeit jedoch Mehr- und Überstunden, hat er dafür auch das entsprechende Entgelt zu erhalten.

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