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Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6506/2/2016 Heft 6506 v. 14.7.2016

Durch eine Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) durch BGBl II 2016/178 sind ab 15. 7. 2016 vom Geltungsbereich des AuslBG nunmehr auch ausgenommen:

das ausländische pädagogisch tätige Lehrpersonal einschließlich der Betreuung der Vorschulstufen ab dem dritten Lebensjahr an der Vienna European School und an der Amadeus International School Vienna (§ 1 Z 2),

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