vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichszulage bei Lebensgefährten

RechtsprechungSozialversicherungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6505/17/2016 Heft 6505 v. 7.7.2016

ASVG: § 292 Abs 3

OGH 10. 5. 2016, 10 ObS 28/16i

Die Klägerin lebt gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in einer von ihr gemieteten Wohnung. Sie trägt ua die Kosten dieser Wohnung allein. Ihr Lebensgefährte trägt zumindest 80 % der Kosten für Lebensmittel, Hygieneartikel und dergleichen, stellt sein Fahrzeug auch für gemeinsame Fahrten mit der Klägerin zur Verfügung, schafft Elektrogeräte an und übernimmt Kosten für etwaige Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte