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Diskriminierende Stellenausschreibung durch Vertriebspartner

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6505/11/2016 Heft 6505 v. 7.7.2016

GlBG: § 9 Abs 1, § 23 Abs 1, § 24 Abs 3

LVwG Salzburg 2. 2. 2016, LVwG-10/257/14-2016

Auf der Website einer Tageszeitung wurde ein Stelleninserat der S. AG veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass eine "Assistenz (M/W) Nebenberuflich - Option zum Hauptberuf" gesucht wird. Der Fließtext des Stelleninserates ist jedoch rein männlich gehalten ("suchen wir als Unterstützung für unsere Berater nebenberufliche Mitarbeiter"). Weiters wurden folgende Anforderungen im Stelleninserat gestellt: perfekte Deutschkenntnisse; EU-Staatsbürgerschaft oder unbeschränkte Aufenthaltsbewilligung; Mindestalter 20 Jahre, obwohl laut § 23 Abs 1 GlBG der Arbeitgeber oder private Arbeitsvermittler oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) in diskriminierender Weise ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen darf, es sei denn, das betreffende Merkmal stellt aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung dar, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. Im vorliegenden Fall waren jedoch keine solchen Umstände erkennbar, die eine Ausnahme rechtfertigen. Das Stelleninserat wurde vom Vertriebsdirektor des Unternehmens geschaltet.

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