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Paljakka-Hutter, Unternehmerisches Ermessen und allgemeiner Kündigungsschutz, ecolex 2016, 441

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6503/18/2016 Heft 6503 v. 23.6.2016

Werden durch den Ausspruch einer Kündigung die Interessen des Arbeitnehmers wesentlich beeinträchtigt, so ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, es sei denn, der Betriebsinhaber bringt ua gemäß § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG den Nachweis, dass die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, begründet ist. Die Autorin erörtert, inwieweit durch diese Regelung die arbeitgeberseitige Dispositionsfreiheit eingeschränkt wird, und unternimmt den Versuch, die Grenzen des unternehmerischen Ermessens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustecken. Paljakka-Hutter kommt zusammengefasst zu dem Schluss, dass die die betrieblichen Organisationsstrukturen betreffenden und einer Kündigung vorgelagerten unternehmerischen Entscheidungen durch die Bestimmung des § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG keiner Einschränkung unterworfen und damit sämtliche diesem Bereich zuzuordnende Dispositionen des Arbeitgebers seinem freien Ermessen vorbehalten sind und weiters einer gerichtlichen Kontrolle auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin entzogen sind.

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