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AlVG: Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung

RechtsprechungArbeitslosenversicherungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6503/14/2016 Heft 6503 v. 23.6.2016

AlVG: § 8 Abs 2

VwGH 28. 9. 2015, Ra 2015/08/0064

Arbeitslose sind, wenn sich Zweifel über ihre Arbeitsfähigkeit ergeben oder zu klären ist, ob bestimmte Tätigkeiten ihre Gesundheit gefährden können, gemäß § 8 Abs 2 AlVG verpflichtet, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Wer sich weigert, einer derartigen Anordnung Folge zu leisten, erhält für die Dauer der Weigerung kein Arbeitslosengeld.

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