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Wirtschaftstreuhänder: Keine Vertretungsbefugnis in AVRAG-Verfahren

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6502/10/2016 Heft 6502 v. 16.6.2016

AVG: § 10 Abs 3

VwGH 17. 3. 2016, Ra 2016/11/0004

Gegen den zur Vertretung nach außen berufenen verantwortlichen Beauftragten einer GmbH wurde wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen des AVRAG eine Verwaltungsstrafe verhängt. Dagegen erhob er, vertreten durch eine Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft, Beschwerde. Diese wurde jedoch vom Verwaltungsgericht gemäß § 10 Abs 3 AVG iVm § 3 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG) nicht als Vertreterin vor dem VerwG zugelassen. Diese Rechtsansicht wurde nun vom VwGH bestätigt:

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