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Pichelmayer, Gleichhaltung von im Ausland abgelegten Lehrabschlussprüfungen, ASoK 2016, 176

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6501/15/2016 Heft 6501 v. 9.6.2016

Immer öfter werden Dienstgebern von Bewerbern und Mitarbeitern Prüfungszeugnisse vorgelegt, die nicht in Österreich erworben wurden. Der Beitrag gibt einen guten und mit wertvollen Praxistipps ergänzten Überblick, wie mit solchen Dokumenten umzugehen ist und wie eine formale Gleichhaltung ausländischer Abschlusszeugnisse mit österreichischen Lehrabschlusszeugnissen erwirkt werden kann. Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol bestehen Staatsverträge bzw Verordnungen, die eine automatische Gleichstellung der darin genannten Ausbildungen vorsieht; in diesem Fall ist kein Antrag auf Gleichhaltung erforderlich, die Gleichwertigkeit kann jedoch von der Lehrlingsstelle auf Antrag bestätigt werden. Ist der Bildungsabschluss nicht durch ein bilaterales Bildungsübereinkommen bzw durch Verordnung geregelt, bedarf es eines Antrags der Fachkraft beim BMWFW auf individuelle Gleichhaltung. Wird die Gleichwertigkeit bejaht, wird dies mit Bescheid ausgesprochen, anderenfalls erteilt das BMWFW die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (ebenfalls mit Bescheid).

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