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Insolvenz-Entgelt für nicht ausgeglichene Zeitguthaben

RechtsprechungInsolvenz-EntgeltBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6501/9/2016 Heft 6501 v. 9.6.2016

IESG: § 3a Abs 1

OGH 27. 4. 2016, 8 ObS 4/16w

Nach § 3a Abs 1 Satz 3 IESG sind nicht ausgeglichene Zeitguthaben nur dann IESG-gesichert, wenn die abzugeltenden Arbeitsstunden in den in § 3a Abs 1 Satz 1 IESG genannten Zeiträumen geleistet wurden (idR 6 Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Anm) und wenn das Zeitguthaben im Sicherungszeitraum in eine fällige Geldforderung (rück-)umgewandelt wurde (vgl OGH 28. 4. 2014, 8 ObS 4/14t, ARD 6413/12/2014).

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