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Haas, Vergleichs- oder Nachzahlung?, PVP 2016/18, 66

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6499/24/2016 Heft 6499 v. 20.5.2016

Ausgehend von einer Sachverhaltskonstellation, wonach in einem Betrieb über mehrere Jahre hinweg aufgrund fehlerhafter Bewertung und Hinterlegung der KV-Einstufung die kollektivvertraglichen Biennalsprung-Erhöhungen nicht entsprechend gewährt wurden, setzt sich die Autorin mit der Abrechnung der Gehaltsdifferenzen auseinander, ob von einer Vergleichssumme oder einer Nachzahlung auszugehen ist. SV-Rechtlich mache es jedenfalls keinen Unterschied, ob die Nachforderung gerichtlich oder nur gegenüber dem Dienstgeber geltend gemacht wurde. Die Nachzahlung sei immer in die einzelnen Beitragszeiträume "hineinzurollen". In der Lohnsteuer habe die Abrechnung der Zahlung, wenn gerichtlich angeordnet, als Vergleichszahlung zu erfolgen. Ansonsten gelten die Abrechnungsgrundsätze für Nachzahlungen, dh ua, dass für Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre § 67 Abs 8 lit c EStG zu beachten sei.

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