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Satzung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6498/1/2016 Heft 6498 v. 12.5.2016

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 4. 2016 (bei monatlicher Lohnzahlung) bzw ab 4. 4. 2016 (bei wöchentlicher Lohnauszahlung) der "Kollektivvertrag - Vereinbarung betreffend die Lohntabellen zum KV für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum KV für das grafische Gewerbe Österreichs", KV 137/2016, zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung), die vom KV-Grafisches Gewerbe erfasst sind, sowie persönlich für alle Arbeitgeber, die grafische Erzeugnisse regelmäßig unter Anwendung von in grafischen Unternehmungen üblichen Verfahren herstellen, und deren Arbeiter, Lehrlinge und Angestellte. (BGBl II 2016/85)

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