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Arbeitsunfall bei Holzarbeiten - Anspruch auf Integritätsabgeltung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6496/19/2016 Heft 6496 v. 28.4.2016

ASVG: § 213a

OGH 19. 1. 2016, 10 ObS 152/15y

Wurde ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht und hat der Versicherte dadurch eine erhebliche und dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität erlitten, so gebührt, wenn wegen der Folgen dieses Arbeitsunfalls oder dieser Berufskrankheit auch ein Anspruch auf Versehrtenrente besteht, eine angemessene Integritätsabgeltung (§ 213a Abs 1 ASVG).

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