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Kein Dienstgeberhaftungsprivileg nach ASVG bei Landesbeamten

RechtsprechungSchadenersatz und HaftungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6496/10/2016 Heft 6496 v. 28.4.2016

ASVG: § 5 Abs 1 Z 3, § 333

OLG Wien 25. 2. 2016, 9 Ra 3/16a

Steht eine Dienstnehmerin als Landesbeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu ihrem Dienstgeber (hier: der Stadt Wien), unterliegt das Dienstverhältnis dem B-KUVG (§ 1 Abs 1 B-KUVG) und nicht dem ASVG (§ 5 Abs 1 Z 3 ASVG), sodass sich der Dienstgeber im Fall eines Arbeitsunfalls nicht auf das Dienstgeberhaftungsprivileg des § 333 ASVG berufen kann (vgl OGH 23. 3. 1977, 8 Ob 218/76).

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