vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schima/Schulz, Anm zu ZAS 2015/53, 320

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6495/19/2016 Heft 6495 v. 21.4.2016

Zu OGH 9 ObA 8/14p, ARD 6406/7/2014: Erhielt ein zum 30. 9. 2012 gekündigter Arbeitnehmer zuletzt im Jänner 2012 eine anteilige Jahresprämie für das 4. Quartal 2011 ausbezahlt, jedoch für die Zeit von 1. 1. 2012 bis 30. 9. 2012 nicht mehr und ist der Arbeitgeber auch zu keiner Prämienzahlung verpflichtet, so ist in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung Alt keine anteilige Jahresprämie einzubeziehen, da für den letzten Monat vor Beendigung des Dienstverhältnisses keine Prämie mehr gebührte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte