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Bauindustrie und Baugewerbe - KV-Erhöhung ab 1. 5. 2016

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6494/1/2016 Heft 6494 v. 14.4.2016

Für die Arbeiter und Angestellten in Bauindustrie und Baugewerbe wurde im Vorjahr ein Zweijahres-Abschluss vereinbart (siehe ARD 6441/15/2015 und ARD 6444/1/2015). Für die KV-Erhöhung ab 1. 5. 2016 wurde dabei eine Erhöhung um den durchschnittlichen VPI von März 2015 bis Februar 2016 plus 0,4 % festgelegt. Daraus errechnet sich nun eine Erhöhung der KV-Löhne, KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigungen ab 1. 5. 2016 um 1,4 %. Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt/Mindestlohn bleiben betragsmäßig aufrecht. Bei den Arbeitern wird auch die Lenkzeitenvergütung um 1,4 % sowie das Übernachtungsgeld um 0,9 % erhöht (Übernachtungsgeld daher nun € 12,61). Bei den Angestellten werden die Zulagen nicht angehoben. Zum Download der Lohn-und Gehaltstafeln: http://tinyurl.com/j74b9qh

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