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Felten, Eigenverantwortung und Solidarität in der Sozialversicherung, ZAS 2015, 251

ArtikelrundschauSozialversicherungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6491/21/2016 Heft 6491 v. 24.3.2016

Der Beitrag geht dem Spannungsverhältnis zwischen Eigenverantwortung und Solidarität im österreichischen Sozialversicherungsrecht nach. Felten führt aus, dass für alle Versicherungszweige grundsätzlich gelte, dass die subjektiv vorwerfbare Herbeiführung des Versicherungsfalles nicht zu einem Ausschluss aus der Solidargemeinschaft führe. Sollte der Versicherungsfall jedoch bereits eingetreten sein, so treffe den Versicherten die Obliegenheit, an dessen Beendigung mitzuwirken, ansonsten es zu einem partiellen Ausschluss aus der Solidargemeinschaft komme. Der Autor widmet sich der Frage, ob das bestehende SV-System geändert werden könne, indem man die Eigenverantwortung stärkt, kommt aber zu dem Schluss, dass einer Änderung des derzeitigen Konzepts durch die Verfassung jedenfalls Grenzen gesetzt seien. Eine Stärkung des Prinzips der "Mitverantwortung", das auf die Beseitigung des Versicherungsfalles abstellt, sei verfassungsrechtlich wohl unbedenklich.

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