vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E-Banking für Pauschalgebühren der Verwaltungsgerichte

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara TumaARD 6489/3/2016 Heft 6489 v. 10.3.2016

Die Info des BMF vom 19. 1. 2015, BMF-010206/0002-VI/5/2015, über die Entrichtung der Pauschalgebühren bei den Verwaltungsgerichten (siehe dazu auch ARD 6433/3/2015), wurde in einigen Punkten angepasst. Dabei wird va für eine Beschwerde ohne vorherigen Bescheid klargestellt, dass bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" als Empfänger das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel anzugeben bzw auszuwählen ist (IBAN AT83 0100 0000 05504109). (Dazu im Detail: Info des BMF vom 15. 2. 2016, BMF-010206/0020-VI/5/2016)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte