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BFG: Berechnung des Jahressechstels bei einem Grenzgänger

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6487/19/2016 Heft 6487 v. 25.2.2016

EStG: § 67 Abs 2 und 11

BFG 29. 1. 2016, RV/1100095/2014

Gemäß § 67 Abs 11 EStG idF BGBl I 2004/180 sind die Abs 1, 2, 6 und 8 sowie Abs 7 hinsichtlich der Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern (hier: in Österreich ansässiger und in Liechtenstein beschäftigter Beschwerdeführer) anzuwenden.

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