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Dienstnehmereigenschaft von Taxilenkern

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6487/15/2016 Heft 6487 v. 25.2.2016

ASVG: § 4 Abs 2

VwGH 15. 10. 2015, 2013/08/0175

Im vorliegenden Fall war strittig, ob bei der beschwerdeführenden Gesellschaft beschäftigten Taxilenker als echte oder als freie Dienstnehmer anzusehen sind. Aus den folgenden Erwägungen geht für den VwGH hervor, dass die Taxilenker persönlich abhängig iSd § 4 Abs 2 ASVG und somit als echte Dienstnehmer anzusehen sind:

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