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Entlassung wegen zweistündiger Verspätung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6487/10/2016 Heft 6487 v. 25.2.2016

AngG: § 27 Z 4

Kommt eine Arbeitnehmerin etwa zwei Stunden zu spät zur Arbeit und hat ihr - erstmaliges - Zuspätkommen keine nachteiligen Auswirkungen auf den betrieblichen Arbeitsablauf oder den erzielten Arbeitserfolg, so ist eine aus diesem Grund ausgesprochene Entlassung nicht gerechtfertigt.

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