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Kündigung wegen langer Krankenstände sozialwidrig?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6484/11/2016 Heft 6484 v. 4.2.2016

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OGH 26. 11. 2015, 9 ObA 116/15x

Steht fest, dass durch die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt sind und andererseits in der Person des Arbeitnehmers gelegene Umstände betriebliche Interessen nachteilig berühren, dann sind diese Voraussetzungen zueinander in eine Wechselbeziehung zu setzen. Es ist eine Abwägung dieser gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen.

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