vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Elternteilzeit: Beginn des Rechtsanspruchs und des Kündigungsschutzes

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6483/8/2016 Heft 6483 v. 28.1.2016

VKG: § 8 Abs 1 Z 1, § 8f

Der besondere Kündigungsschutz nach § 8f VKG beginnt auch dann grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeit, wenn das Dienstverhältnis des Vaters zwar noch nicht zu diesem Zeitpunkt, wohl aber zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat und auch die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternteilzeit vorliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte