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KV-Einstufung eines Straßenbahn- und Remisenfahrers

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6482/11/2016 Heft 6482 v. 21.1.2016

KV-Holding Graz/Verkehrsbetriebe: § 10, § 69

OGH 25. 11. 2015, 8 ObA 79/15y

Der Kläger begehrt die Einstufung in die Lohngruppe 3 gemäß § 10 des KV für die Dienstnehmer der Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH/Verkekrsbetriebe (hier: für übrige Verkehrsbedienstete nach § 69 KV), wofür eine 20-jährige einschlägige Verwendung im Verkehrsdienst maßgebend ist. Er stützt sich auf eine unsachliche Schlechterstellung durch seine tatsächliche Einstufung in die niedrigere Lohngruppe 4.

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