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BMF: AfA - Nutzungsdauer von Baugeräten

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiterin: Barbara TumaARD 6480/13/2016 Heft 6480 v. 8.1.2016

Die bisherige Vorgangsweise (Ansatz der eineinhalbfachen Nutzungsdauer laut Österreichischer Baugeräteliste [ÖBGL 2009] für die AfA) wird verlängert; sie gilt nun auch für Anschaffungen in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. 1. 2017 beginnen.

Info des BMF 18. 12. 2015, BMF-010203/0407-VI/2015

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