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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2016

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6479/1/2015 Heft 6479 v. 30.12.2015

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2016 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 251,- (2015: € 248,-),

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