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Satzung des KV des Österreichischen Roten Kreuzes

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6478/2/2015 Heft 6478 v. 16.12.2015

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeitsbeginn 1. 1. 2016 der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2015, KV 291/2015, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt (dies umfasst auch die bundesländerspezifischen Anhänge des KV). Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten in Österreich (ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel) sowie die von diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen KV erfasst sind. (BGBl II 2015/403)

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