vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauarbeiter - Lohnzuschläge für 2016

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6478/1/2015 Heft 6478 v. 16.12.2015

Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß § 21a iVm § 21 Abs 1 und 3 BUAG zur Bestreitung des Aufwandes für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 33b BUAG und Abfertigungen nach Abschnitt III BUAG) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für die Zuschlagszeiträume 2016/1 bis 2016/12 - unverändert gegenüber 2015 - für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,5-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns. Ebenso unverändert bleiben die Zuschläge für die Urlaubsregelung, die Zusatzurlaubsregelung für Schichtarbeit und die Winterfeiertagsregelung. (BGBl II 2015/400)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte