Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Väter-Karenzgesetz geändert werden sollen
Regierungsvorlage 24. 11. 2015, 904 BlgNR 25.GP
➜ zum Ministerialentwurf 167/ME NR 25. GP , siehe ARD 6474/12/2015
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
1. Allgemeines
Der Begutachtungsentwurf sah zahlreiche Neuerungen vor, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis entgegenkommen sollten. Von diesen ursprünglich geplanten Gesetzesänderungen wurde jedoch nur die in § 1 Abs 1a VKG vorgesehene Möglichkeit der Karenz für die Partnerin der Mutter nach medizinisch unterstützter Fortpflanzung in der Regierungsvorlage übernommen. Die weiteren vorgesehenen Änderungen im MSchG, VKG und auch im AngG sind hingegen nicht mehr in der Regierungsvorlage enthalten.