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Arbeitslosenversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer AG

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6476/14/2015 Heft 6476 v. 4.12.2015

AlVG: § 1 Abs 1 lit a, § 1 Abs 8

ASVG: § 4 Abs 1 Z 6, § 4 Abs 2

Werden Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft als Dienstnehmer oder freie Dienstnehmer tätig, unterliegen sie der Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Dem steht weder eine Versicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 6 ASVG (für nicht lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder) entgegen, noch der Umstand, dass ein Vorstandsmitglied aufgrund seiner Lohnsteuerpflicht als Dienstnehmer zu qualifizieren ist.

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