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Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung - BGBl

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6474/3/2015 Heft 6474 v. 19.11.2015

Mit BGBl II 2015/322 wurde die bestehende Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe für bei Ziviltechnikern tätigte Arbeitnehmer für bestimmte Tätigkeiten ab 29. 10. 2015 auch auf Arbeitnehmer ausgedehnt, die bei Ingenieurbüros gemäß § 134 GewO und akkreditierte Prüf- und Inspektionsstellen nach dem Akkreditierungsgesetz beschäftigt sind (Abschnitt XVI Z 9 der Anlage zur ARG-VO).

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