vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betreten eines Bahngeländes durch Reinigungsdienst ohne Erlaubniskarten

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiter: Wolfgang KolmaschARD 6471/19/2015 Heft 6471 v. 30.10.2015

EisbG: § 47 Abs 1

ABGB: § 1311

Gemäß § 47 Abs 1 EisbG ist das Betreten von Eisenbahnanlagen nur mit einer Erlaubniskarte gestattet. Dabei handelt es sich um eine Schutznorm, die das Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor Schäden bewahren soll, die aufgrund der Beeinträchtigung des Bahnbetriebs durch unbefugte Personen entstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte