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Freiwillige Abfertigung - Begünstigung nur für DV mit Abfertigung Alt

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6470/14/2015 Heft 6470 v. 22.10.2015

EStG: § 67 Abs 6

Die Begünstigung für freiwillige Abfertigungen im ersten Satz des § 67 Abs 6 EStG, wonach ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate mit dem festen Steuersatz von 6 % versteuert werden kann, ist für jene Zeiträume, für die Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen, nicht anwendbar.

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