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Klage auf Unterlassung der Bekanntgabe betriebsbezogener Unterlagen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6470/11/2015 Heft 6470 v. 22.10.2015

ZPO: § 321

OGH 25. 8. 2015, 8 ObA 60/15d

Ist die Anfertigung einer privaten Kopie einer Übersichtstabelle durch den ehemaligen Personalleiter eines Unternehmens (hier: abstrahierte Gehaltsgruppenübersicht für Führungspersonen nach einem bestimmten System) nicht von der Geheimhaltungsvereinbarung erfasst, die er im Rahmen der Beendigung des Dienstverhältnisses unterzeichnet hat, so werden durch die Vorlage dieser Unterlage in einem späteren Arbeitsgerichtsverfahren gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, in dem der Arbeitnehmer als Zeuge zum Thema der Tabelle vernommen wurde, keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Arbeitgebers verletzt und kann der ehemalige Arbeitgeber nicht die Unterlassung der Bekanntgabe dieser Unterlage begehren.

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