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Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs keine "Beitragsmonate"

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6469/16/2015 Heft 6469 v. 15.10.2015

ASVG: § 227 Abs 1 Z 5, § 607 Abs 12

Für Personen, die ab 1. 1. 1955 geboren wurden, sind Versicherungsmonate, die vor dem 1. 1. 2005 gelegen sind, als Beitrags- oder Ersatzmonate zu qualifizieren; Versicherungsmonate, die ab 1. 1. 2005 liegen, stellen immer Beitragszeiten dar.

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