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Antrag auf bescheidmäßige Feststellung des Beitragsrückstands

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6468/18/2015 Heft 6468 v. 8.10.2015

ASVG: § 410 Abs 1 Z 7

VwGH 29. 4. 2015, 2013/08/0136

Gemäß § 410 Abs 1 Z 7 ASVG ist der Versicherungsträger (hier: eine Gebietskrankenkasse) auf Antrag verpflichtet, die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten der Versicherten und der Dienstgeber mit Bescheid festzustellen. In Verwaltungssachen besteht daher eine im Prinzip unbeschränkte Bescheiderlassungs-

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